Häufige Fragen zum Litschauer Sonnenkraftwerk

Die nachfolgenden FAQ´s geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem dem Litschauer Sonnenkraftwerk.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Herr StADir. Jürgen Uitz ( T +43 2865 219-23, j.uitz@litschau.at) und das Team der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (T +43 2822 537 69, sonnenkraftwerk-litschau@enu.at) in Zwettl gerne zur Verfügung.

Wie funktioniert die Bürgerbeteiligung?

Man schließt mit der Gemeinde einen Sale & Lease Back Vertrag ab und kauft einzelne Paneele der PV-Anlagen. Diese werden der Gemeinde überlassen, wofür man über die Laufzeit von 10 Jahren einen fixen, verzinsten Leasingbetrag zurückbekommt. Mit Beendigung der vertraglich vereinbarten Laufzeit gehen die PV-Paneele in das Eigentum der Gemeinde über.

Wofür wird das durch die Bürgerbeteiligung aufgebrachte Kapital verwendet?

Mit dem durch die Beteiligung eingehenden Kapital errichtet die Stadtgemeinde Litschau Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Kläranlage. Das Kapital ist zweckgebunden und wird ausschließlich für dieses Projekt in Anspruch genommen.

Was passiert, wenn mein Paneel kaputt wird?

Für etwaige Reparaturen und Instandhaltung ist die Stadtgemeinde Litschau verantwortlich und es fallen für die Beteiligten keine Kosten oder Verpflichtungen an.

Was muss ich tun, um mich an der Anlage zu beteiligen?

In einem ersten Schritt sind persönlich am Stadtamt Litschau Sonnen-Bausteine zu reservieren. Sind alle Bausteine in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben, werden Sie informiert, um den Sale & Lease Back Vertrag zu unterzeichnen und den Beteiligungsbetrag auf das Projektkonto zu überweisen. Die Beteiligung ist sofort nach Einzahlung gültig.

Wer kann Sonnen-Bausteine erwerben?

Das Sonnenkraftwerk Litschau ist ein Angebot für alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Litschau mit Hauptwohnsitz. Pro Haushalt können nur einmal Bausteine erworben werden. Nur wenn nicht ausreichend Hauptwohnsitzer Sonnen-Bausteine reservieren, werden in weiterer Folge auch Nebenwohnsitzer zur Bürgerbeteiligung eingeladen.

Wie viele Sonnen-Bausteine können erworben werden?

Um sich zu beteiligen sind mind. 1 Baustein (€ 350,-) und max. 5 Bausteine (€ 1.750,-) zu erwerben.

Wann erhalte ich das Kapital sowie den 1,75 % Sonnenbonus ausgezahlt?

Für die vereinbarte Überlassung der Nutzungsrechte je Paneel erhalten Sie für jedes Vertragsjahr ab Inbetriebnahme eine fixe Rendite in Höhe von 1,75 % p.a. Mit dem ausbezahlten Entgelt ( fällig jedes Jahr am 15.11., erstmalig am 15.11.2021) erhalten Sie das Kapital aliquot über die nächsten 10 Jahre ausbezahlt. Die Gutschrift des Entgeltes sowie des aliquoten Kapitals erfolgt auf das von Ihnen genannte Bankkonto. Der Betrag ist über die 10 Jahre gleich hoch.

Kann ich die Paneele vorzeitig verkaufen?

Der vorzeitige Verkauf der Paneele ist ausschließlich an die Stadtgemeinde Litschau möglich und erfolgt zum vertraglich vereinbarten Restwert der ursprünglichen Einlage und ohne weitere Zinszahlungen. Bei einem vorzeitigen Verkauf wird Ihnen außerdem eine einmalige Verwaltungsgebühr von € 15,- verrechnet.

Muss ich den Ertrag versteuern?

Der Sonnen-Bonus ist KESt-frei, jedoch prinzipiell EKSt-pflichtig. Bei unselbständigen Erwerbstätigen ist jedoch ein Zuverdienst von € 730,- jährlich steuerfrei. Wenn dieser ausgeschöpft ist, müssen die Erträge versteuert werden. Bitte beachten Sie, dass etwaige andere selbstständige Nebeneinkünfte (z. B.: aus Vermietung) diesen Freibetrag verringern. Für eine korrekte steuerliche Behandlung der Auszahlungsbeträge ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, Ihren Steuerberater zu konsultieren. Alleine aus der PV-BürgerInnenbeteiligung in Litschau entsteht bei fehlenden anderen Nebeneinkünften keine EKSt-Pflicht!

Sonnenkraftwerk Litschau ist eine Initiative der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ.

Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ