Häufige Fragen zum Grafenwörther Sonnenkraftwerk

Die nachfolgenden FAQ´s geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem dem Grafenwörther Sonnenkraftwerk.

Für weitere Rückfragen steht das Team der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (T +43 2952 43 44, sonnenkraftwerk-grafenwoerth@enu.at) in Hollabrunn gerne zur Verfügung.

Wie funktioniert die Bürgerbeteiligung?

Man schließt mit der Gemeinde einen Sale & Lease Back Vertrag ab und kauft einzelne Paneele der PV-Anlagen. Diese werden der Gemeinde überlassen, wofür man über die Laufzeit von 10 Jahren einen fixen, verzinsten Leasingbetrag zurückbekommt.

Wofür wird das durch die Bürgerbeteiligung aufgebrachte Kapital verwendet?

Mit dem durch die Beteiligung eingehenden Kapital errichtet die Marktgemeinde Grafenwörth Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern des Kindergartens sowie auf der Mittelschule und auf dem Haus der Musik. Das Kapital ist zweckgebunden und wird ausschließlich für dieses Projekt in Anspruch genommen.

Was passiert, wenn mein Paneel kaputt wird?

Für etwaige Reparaturen und Instandhaltung ist die Marktgemeinde Grafenwörth verantwortlich und es fallen für die Beteiligten keine Kosten oder Verpflichtungen an.

Was muss ich tun, um mich an der Anlage zu beteiligen?

In einem ersten Schritt sind online via Formular oder persönlich im Grafenwörther Rathaus Sonnen-Bausteine zu reservieren. Sind alle Bausteine vergeben, werden Sie informiert den Sale & Lease Back Vertrag zu unterzeichnen und den Beteiligungsbetrag auf das Projektkonto zu überweisen. Die Beteiligung ist sofort nach Einzahlung gültig.

Wer kann Sonnen-Bausteine erwerben?

Das Sonnenkraftwerk Grafenwörth ist ein Angebot für alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger der Marktemeinde Grafenwörth.

Wie viele Sonnen-Bausteine können erworben werden?

Um sich zu beteiligen sind mind. 1 Baustein (€ 250,-) und max. 4 Bausteine (€ 1.000,-) zu erwerben.

Wann erhalte ich das Kapital sowie den 1,5 % Sonnenbonus ausgezahlt?

Für die vereinbarte Überlassung der Nutzungsrechte je Paneel erhalten Sie für jedes vollendete Vertragsjahr ab Inbetriebnahme im Nachhinein eine fixe Rendite in Höhe von 1,5 % p.a., gerechnet ab dem 1. 1. 2020. Mit dem ausbezahlten Entgelt erhalten Sie das Kapital alliquot über die nächsten 10 Jahre ausbezahlt. Die Gutschrift des Entgeltes sowie des alliquoten Kapitals erfolgt auf das von Ihnen genannte Bankkonto. Der Betrag ist über die 10 Jahre gleich hoch.

Kann ich die Paneele vorzeitig verkaufen?

Der vorzeitige Verkauf der Paneele ist ausschließlich an die Marktgemeinde Grafenwörth möglich. Bei einem Verkauf in den ersten 5 Jahren wird Ihnen insgesamt eine Verwaltungsgebühr von € 50,- verrechnet.

Muss ich den Ertrag versteuern?

Der Sonnen-Bonus ist KESt-frei, jedoch prinzipiell EKSt-pflichtig. Bei unselbständigen Erwerbstätigen ist jedoch ein Zuverdienst von € 730,- jährlich steuerfrei. Wenn dieser ausgeschöpft ist, müssen die Erträge versteuert werden. Bitte beachten Sie, dass etwaige andere selbsttändige Nebeneinkünfte (z. B.: aus Vermietung) diesen Freibetrag verringern. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, Ihren Steuerberater zu konsultieren. Alleine aus der PV-BürgerInnenbeteiligung in Grafenwörth entsteht bei fehlenden anderen Nebeneinkünften keine EKSt-Pflicht!

Sonnenkraftwerk Grafenwörth ist eine Initiative der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ.

Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ