Trinkwasser-Basiskurs

Eintägige Schulung des Personals für kleine Wasserversorgungsanlagen.

Die fachliche Qualifikation des Fachpersonals in Wasserversorgungsanlagen ist verpflichtend und durch die österreichische Trinkwasserverordnung gefordert. Jede/r BetreiberIn einer Wasserversorgungsanlage hat seine/ihre Anlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers hintangehalten wird.

Dieser Kurs gilt als anerkannte Schulung gemäß § 5 der Trinkwasserverordnung für Anlagegrößen, die bis zu 10 m3 Trinkwasser pro Tag abgeben bzw. bis zu 50 Personen mit Trinkwasser versorgen.

Kursinhalte

  • Gesetzliche, hygienische und technischen Anforderungen an den Betrieb und Bau von Wasserversorgungsanlagen.
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontroll-, Dokumentations- und Wartungsarbeiten.
  • Tipps und Hilfestellungen zur Erleichterung der Arbeit in der Praxis, z.B. Briefvorlagen zu den Informationspflichten gegenüber der Behörde.

Zielgruppen

  • BetreiberInnen bzw. Personal von Gemeindewasserversorgungsanlagen, Wassergemeinschaften, Wassergenossenschaften, welche bis zu 50 Personen versorgen
  • Lebensmittelbetriebe mit eigenem Brunnen- bzw. Quellwasser, z.B. Gasthäuser, Hotels, Pensionen, PrivatzimmervermieterInnen
  • Betriebe mit eigenem Brunnen- bzw. Quellwasser, z.B. solche die Trinkwasser für Personal, Pausenverpflegung usw. zur Verfügung stellen
  • Interessierte
  • Sonderfall (nur nach vorheriger Rücksprache mit der Behörde): Versorgungsanlagen, die mehr als 50 Personen versorgen, wenn sie nur für das Verteilnetz zuständig sind und die Wassergewinnung bzw. Wasserlieferung durch andere VersorgerInnen erfolgt

Hinweise & Voraussetzungen

  • Der Kurs eignet sich sowohl für AnfängerInnen ohne Vorkenntnisse, als auch für Fortgeschrittene, die ihre Kenntnisse festigen und aktualisieren wollen.
  • Die Trinkwasser-Basiskurs stellt eine personenbezogene Ausbildung dar und erhöht die Berufsqualifikation.
  • Der Nachweis über die Schulung ist aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Lebensmittelbehörde vorzulegen bzw. wird dies im Rahmen von Betriebskontrollen, z.B. durch die NÖ Sanitätsbehörde (Trinkwasseraufsicht), durchgeführt. Mit dem Nachweis ist die von der Behörde geforderte Qualifikation einer sachkundigen Person (zumindest 1 Person pro Anlage) belegbar.
  • Das Schulungsprojekt der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ läuft in Kooperation mit dem ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) und dem Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Umwelthygiene.

Nächster Termin

9. Oktober 2024 

Kurskosten

€ 156,- inkl. 20 % USt. 

Veranstaltungsort

St. Pölten, Grenzgasse 10

Onlineanmeldung 

Information 

Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ

+43 2236 860 664 513
 akademie@enu.at

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AGB für Lehrgänge und Kurse

 

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