Häufige Fragen zum Leobendorfer Sonnenkraftwerk

Die nachfolgenden FAQ´s geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem dem Leobendorfer Sonnenkraftwerk.

Für weitere Rückfragen steht die Marktgemeinde Leobendorf (T +43 2262 66151) und das Team der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (T +43 2952 43 44, sonnenkraftwerk-leobendorf@enu.at) in Hollabrunn gerne zur Verfügung.

Wie funktioniert die Bürgerbeteiligung?

Man schließt mit der Gemeinde einen Sale & Lease Back Vertrag ab und kauft einzelne Paneele der PV-Anlagen. Diese werden der Gemeinde überlassen, wofür man über die Laufzeit von 6 Jahren einen fixen Leasingbetrag mit einer fixen Verzinsung von 2% zurückbekommt.

Wofür wird das durch die Bürgerbeteiligung aufgebrachte Kapital verwendet?

Mit dem durch die Beteiligung eingehenden Kapital errichtet die Marktgemeinde Leobendorf Photovoltaik-Anlagen auf  9 kommunalen Gebäuden (auf den Dächern der FF Leobendorf, FF Oberrohrbach, FF Tresdorf, FF Unterrohrbach, Gemeindeamt, Grunerhof Leobendorf, Kindergarten Ansorgestraße, Kindergarten Nussallee, Kindergarten Oberrohrbach). Das Kapital ist zweckgebunden und wird ausschließlich für dieses Projekt in Anspruch genommen.

Was passiert, wenn mein Sonnen-Paneel kaputt wird?

Für etwaige Reparaturen und Instandhaltung ist die Marktgemeinde Leobendorf verantwortlich und es fallen für die Beteiligten keine Kosten oder Verpflichtungen an.

Was muss ich tun, um mich an der Anlage zu beteiligen?

In einem ersten Schritt sind online via Formular oder persönlich im Gemeindeamt Leobendorf Sonnen-Paneele zu reservieren. Sind alle Sonnen-Paneele vergeben, werden Sie informiert den Sale & Lease Back Vertrag zu unterzeichnen und den Beteiligungsbetrag auf das Projektkonto zu überweisen. Die Beteiligung ist sofort nach Einzahlung gültig.

Wer kann Sonnen-Paneele erwerben?

Das Sonnenkraftwerk Leobendorf ist ein Angebot für alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Leobendorf sowie deren Katastralgemeinden. (HauptwohnsitzerInnen). Pro Haushalt  können von 2 bis zu max. 8 Sonnen-Paneele reserviert werden.

Wie viele Sonnen-Paneele können erworben werden?

Um sich zu beteiligen sind mind. 2 Sonnen-Paneele (€ 400,-) und max. 8 Sonnen-Paneele (€ 1.600,-) zu erwerben.

Wann erhalte ich das Kapital sowie den 2 % Sonnenbonus ausgezahlt?

Für die vereinbarte Überlassung der Nutzungsrechte je Paneel erhalten Sie für jedes vollendete Vertragsjahr im Nachhinein eine fixe Rendite in Höhe von 2 % p.a. Mit dem ausbezahlten Entgelt erhalten Sie das Kapital alliquot über die nächsten 6 Jahre ausbezahlt. Die Gutschrift des Entgeltes sowie des alliquoten Kapitals erfolgt auf das von Ihnen genannte Bankkonto. Der Betrag ist über die 6 Jahre gleich hoch.

Wie wird der jährliche Auszahlungsbetrag errechnet?

Das jährliche Leasingentgelt beschreibt im Grunde eine Annuität und setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Einerseits aus der Rückzahlung des Kaufpreises andererseits aus den Zinsen. Die Charakteristik einer Annuität besteht darin, dass die Rückzahlung, konstant bleibt. 
Durch die jährliche anteilige Rückzahlung des Kaufpreises  wird der noch verbleibende Anteil Ihres eingesetzten Kapitals kontinuierlich kleiner. Die jährlichen Zinsen beziehen sich auf den jährlich kleiner werdenden Restbetrag.  
Im Unterschied zu einem Sparbuch halbiert sich somit die Kapitalbindung und die Summe der ausbezahlten Zinsen fällt geringer aus.

Kann ich die Paneele vorzeitig verkaufen?

Der vorzeitige Verkauf der Paneele ist ausschließlich an die Marktgemeinde Leobendorf möglich. Bei einem Verkauf wird Ihnen insgesamt eine Verwaltungsgebühr von € 20,- verrechnet.

Über welche Organisationsform wird die Bürgerbeteiligung abgewickelt?

Mit der Teilnahme an einer PV-Bürgerbeteiligung schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit Ihrer Gemeinde ab. Der Vertrag ist ein Sales- und Lease Back-Vertrag. Jede/r Beteiligte erhält einen individuellen Vertrag mit den gleichen Konditionen. Es wird keine Rechtspersönlichkeit/Organisation gegründet die Träger der Bürgerbeteiligung ist.   

Muss ich den Ertrag versteuern?

Der Sonnen-Bonus ist KESt-frei, jedoch prinzipiell EKSt-pflichtig. Bei unselbständigen Erwerbstätigen ist jedoch ein Zuverdienst von € 730,- jährlich steuerfrei. Wenn dieser ausgeschöpft ist, müssen die Erträge versteuert werden. Bitte beachten Sie, dass etwaige andere selbsttändige Nebeneinkünfte (z. B.: aus Vermietung) diesen Freibetrag verringern. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, Ihren Steuerberater zu konsultieren. Alleine aus der PV-BürgerInnenbeteiligung in Leobendorf entsteht bei fehlenden anderen Nebeneinkünften keine EKSt-Pflicht!

Sonnenkraftwerk Leobendorf ist eine Initiative der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ.

Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ