Häufige Fragen zum Lilienfelder Sonnenkraftwerk
Die nachfolgenden FAQ´s geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem dem Lilienfelder Sonnenkraftwerk.
Für weitere Rückfragen Ihnen das Team der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (T +43 2742 219 19 sonnenkraftwerk-lilienfeld@enu.at) in St. Pölten gerne zur Verfügung.
Wie funktioniert die Bürgerbeteiligung?
Man schließt mit der Gemeinde einen Sale & Lease Back Vertrag ab und kauft einzelne Paneele der PV-Anlagen. Diese werden der Stadtgemeinde überlassen, wofür man über die Laufzeit von 10 Jahren einen fixen Leasingbetrag mit einer fixen Verzinsung von 1,75% zurückbekommt.
Wofür wird das durch die Bürgerbeteiligung aufgebrachte Kapital verwendet?
Mit dem durch die Beteiligung eingehenden Kapital errichtet die Stadtgemeinde Lilienfeld Photovoltaik-Anlagen auf 3 kommunalen Gebäuden (auf den Dächern des Sportplatzes, der Volksschule sowie beim Sessellift). Das Kapital ist zweckgebunden und wird ausschließlich für dieses Projekt in Anspruch genommen.
Was passiert, wenn mein Sonnen-Paneel kaputt wird?
Für etwaige Reparaturen und Instandhaltung ist die Stadtgemeinde Lilienfeld verantwortlich und es fallen für die Beteiligten keine Kosten oder Verpflichtungen an.
Was muss ich tun, um mich an der Anlage zu beteiligen?
In einem ersten Schritt sind online via Formular oder persönlich im Rathaus Lilienfeld Sonnen-Paneele zu reservieren. Sind alle Sonnen-Paneele vergeben, werden Sie informiert den Sale & Lease Back Vertrag zu unterzeichnen und den Beteiligungsbetrag auf das Projektkonto zu überweisen. Die Beteiligung ist sofort nach Einzahlung gültig.
Wer kann Sonnen-Paneele erwerben?
Das Sonnenkraftwerk Lilienfeld ist ein Angebot für alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Lilienfeld sowie deren Katastralgemeinden. ACHTUNG: Nur eine Beteiligung pro Haushalt !
Wie viele Sonnen-Paneele können erworben werden?
Um sich zu beteiligen sind mind. 1 Sonnen-Paneel (€ 370,-) und max. 10 Sonnen-Paneele (€ 3.700,-) zu erwerben.
Wann erhalte ich das Kapital sowie den 1,75% Sonnenbonus ausgezahlt?
Für die vereinbarte Überlassung der Nutzungsrechte je Paneel erhalten Sie für jedes vollendete Vertragsjahr im Nachhinein eine fixe Rendite in Höhe von 1,75 % p.a. Mit dem ausbezahlten Entgelt erhalten Sie das Kapital alliquot über die nächsten 10 Jahre ausbezahlt. Die Gutschrift des Entgeltes sowie des aliquoten Kapitals erfolgt immer Mitte September auf das von Ihnen genannte Bankkonto. Der Betrag ist über die 10 Jahre gleich hoch.
Wie wird der jährliche Auszahlungsbetrag errechnet?
Das jährliche Leasingentgelt beschreibt im Grunde eine Annuität und setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Einerseits aus der Rückzahlung des Kaufpreises andererseits aus den Zinsen. Die Charakteristik einer Annuität besteht darin, dass die Rückzahlung, konstant bleibt.
Durch die jährliche anteilige Rückzahlung des Kaufpreises wird der noch verbleibende Anteil Ihres eingesetzten Kapitals kontinuierlich kleiner. Die jährlichen Zinsen beziehen sich auf den jährlich kleiner werdenden Restbetrag.
Im Unterschied zu einem Sparbuch halbiert sich somit die Kapitalbindung und die Summe der ausbezahlten Zinsen fällt geringer aus.
Kann ich die Paneele vorzeitig verkaufen?
Der vorzeitige Verkauf der Paneele ist ausschließlich an die Stadtgemeinde Lilienfeld möglich. Bei einem Verkauf wird Ihnen insgesamt eine Verwaltungsgebühr von € 20,- verrechnet.
Über welche Organisationsform wird die Bürgerbeteiligung abgewickelt?
Mit der Teilnahme an einer PV-Bürgerbeteiligung schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit Ihrer Gemeinde ab. Der Vertrag ist ein Sales- und Lease Back-Vertrag. Jeder Beteiligte erhält einen individuellen Vertrag mit den gleichen Konditionen. Es wird keine Rechtspersönlichkeit/Organisation gegründet die Träger der Bürgerbeteiligung ist.
Muss ich den Ertrag versteuern?
Der Sonnen-Bonus ist KESt-frei, jedoch prinzipiell EKSt-pflichtig. Bei unselbständigen Erwerbstätigen ist jedoch ein Zuverdienst von € 730,- jährlich steuerfrei. Wenn dieser ausgeschöpft ist, müssen die Erträge versteuert werden. Bitte beachten Sie, dass etwaige andere selbsttändige Nebeneinkünfte (z. B.: aus Vermietung) diesen Freibetrag verringern. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, Ihren Steuerberater zu konsultieren. Alleine aus der PV-BürgerInnenbeteiligung in Lilienfeld entsteht bei fehlenden anderen Nebeneinkünften keine EKSt-Pflicht!