Gewinnspiel Sonnenkraftwerk Grafenwörth

§ 1 Gewinnspiel

Veranstalter des Gewinnspiels sind die Marktgemeinde Grafenwörth und die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH
Die in der Folge verwendeten personenbezogenen Angaben umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
Ein Teilnehmer aus Grafenwörth nimmt am Gewinnspiel teil, indem er  Sonnen-Bausteine reserviert, das entsprechende Reservierungsformular bzw. die Reservierungskarte ausfüllt. Mit der Reservierung / Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit den gegenständlichen Teilnahmebedingungen samt der Verwendung der unter § 7 genannten Daten einverstanden.

Das Gewinnspiel läuft bis 30. November 2019.

§ 2 Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen aus der Marktgemeinde Grafenwörth, die Sonnen-Bausteine reservieren.
Gewinnspielagenten und Gewinnspielclubs sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 3 Durchführung

Preis des Gewinnspiels sind 2 Sonnen- Bausteine oder ein e-Auto Testwochenende.

Der Gewinner wird unter allen Reservierungsanträgen per Zufallsprinzip ermittelt und per E-Mail verständigt. 
Der Preis kann nicht übertragen oder in bar abgelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Preise richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

Der Veranstalter haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn der Schaden durch den Veranstalter, einen seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels & Neuauslosung

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. bei Verdacht der Beeinträchtigungen der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemäße oder unfaire Mittel), oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

§ 6 Sonstiges

Es ist ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss UN-Kaufrechts anwendbar.

Sollten einzelne Klauseln der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

§ 7 Datenschutz / Zustimmung zur Datenverwendung

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet werden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der persönlichen Daten erfolgt lediglich soweit und sofern dies zur direkten Abwicklung und Organisation des Gewinnspiels erforderlich ist. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht. 

Wir haben keinen Einfluss auf die Übertragung der Daten im Internet selbst und übernehmen diesbezüglich keine Haftung. Nichtsdestotrotz unternehmen wir alles uns Zumutbare, um die Sicherheit der von den Teilnehmern übermittelten Daten zu gewährleisten.

Sonnenkraftwerk Grafenwörth ist eine Initiative der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ.

Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ