Häufige Fragen zum Hollabrunner Sonnenkraftwerk

Die nachfolgenden FAQ´s geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem dem Hollabrunner Sonnenkraftwerk.

Für weitere Rückfragen steht das Team der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (T +43 2952 43 44, sonnenkraftwerk-hollabrunn@enu.at) in Hollabrunn gerne zur Verfügung.

Wofür wird das auf das Sparbuch eingezahlte Kapital verwendet?

Mit dem durch die Beteiligung eingehenden Kapital errichtet die Stadtgemeinde Hollabrunn Photovoltaik Anlagen auf den Dächern der Dorfhäuser in Aspersdorf, Breitenwaida, Kleedorf, Dietersdorf, Suttenbrunn, sowie auf den Feuerwehrhäusern in Breitenwaida, Puch, Sonnberg und Groß. Das Kapital ist zweckgebunden und wird ausschließlich für dieses Projekt in Anspruch genommen.


Was muss ich tun, um mich an der Anlage zu beteiligen?

In einem ersten Schritt sind persönlich im Rathaus Hollabrunn die Solar2 Bausteine zu reservieren. Sind alle Bausteine vergeben, werden Sie informiert bei der Raiffeisenbank in Hollabrunn ein auf 5 Jahre gebundenes Sparbuch zu eröffnen. Die Beteiligung ist sofort nach Einzahlung gültig.


Wer kann Solar2 Bausteine erwerben?

Das Sonnenkraftwerk Hollabrunn ist ein Angebot für alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Hollabrunn sowie deren Katastralgemeinden. (Haupt-  & NebenwohnsitzerInnen). Es  können von 2 bis zu max.10 Solar2 Bausteine reserviert werden.


Wie viele Solar2 Bausteine können erworben werden?

Um sich zu beteiligen sind mind. 2 Solar2 Bausteine (€ 800,-) und max. 10 Solar2 Bausteine (€ 4.000,-) zu erwerben.


Wann erhalte ich das Kapital sowie den 2,5 % Sonnenbonus ausgezahlt?

Für Ihre Beteiligung am Sonnenkraftwerk Hollabrunn erhalten Sie für jedes vollendete Vertragsjahr ab Inbetriebnahme im Nachhinein eine fixe Rendite in Höhe von 2,5 % p.a. der am Sparbuch hinterlegten Einlage, gerechnet ab dem Tag Ihrer Einzahlung. Nach 5 Jahren können Sie das eingezahlte Kapital sowie den Sonnenbonus vom Sparbuch abheben.


Kann ich das Sparbuch vor Ablauf der 5 Jahresfrist auflösen?

Zwar können Sie das Sparbuch vorzeitig auflösen, verlieren aber dadurch den Anspruch auf den Erhalt des 2,5 % Sonnenbonus.


Muss ich den Ertrag versteuern?

Der Solarbonus ist wie jede Sparbuchverzinsung KESt-pflichtig. Sie müssen nicht selbst für eine ordnungsgemäße Versteuerung sorgen, dies erledigt die Bank. Es werden nach Ablauf die Zinsen abzüglich der KESt ausbezahlt.
 

Sonnenkraftwerk Hollabrunn ist eine Initiative der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ.

Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ